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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Lohnsteuer: Zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer ist Arbeitslohn
Vom Arbeitgeber zu Unrecht angemeldete und an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuerbeträge müssen Arbeitnehmer als Arbeitslohn erfassen, wenn der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden kann. Nach Aushändigung der Lohnsteuerbescheinigung kann der Arbeitgeber eine Erstattung der zu Unrecht abgeführten Lohnsteuer nicht mehr geltend machen. Die Lohnsteuer kann nur noch im Wege des Veranlagungsverfahrens zur Einkommensteuer erstattet werden.
Der Bundesfinanzhof bestätigte in einem aktuellen Urteil zugunsten der Arbeitnehmer, dass Einkommensteuerbescheide mit dem Ziel der Anrechnung höherer Lohnsteuerabzugsbeträge angefochten werden können.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |