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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Reisekosten: Pauschbeträge für Reisekosten ab 2010 geändert
Bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auslandsreisen können die Mehraufwendungen für Verpflegung nur in Höhe bestimmter Pauschbeträge abgezogen werden, die von der Finanzverwaltung je nach Reiseland in unterschiedlicher Höhe festgelegt werden. Übernachtungskosten können in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe steuermindernd als Betriebsausgaben (falls der Unternehmer selber ins Ausland reist) oder als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) abgezogen werden. Für Übernachtungskosten gilt, dass die Pauschbeträge nur dann anwendbar sind, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Übernachtungskosten erstattet.
Die Verwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen mit Wirkung ab dem 01.01.2010 neu gefasst.
Hinweis: Die Übersicht kann unter www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden. Bei Bedarf informieren wir Sie gerne über die für Ihr Zielland geltenden steuerlichen Beträge.
Information für: | Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |