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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Abfindungszahlungen: Zuflusszeitpunkt ist frei gestaltbar
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber den Zeitpunkt, zu dem eine Abfindung ganz oder teilweise zufließt, frei gestalten können. Das bedeutet, dass Sie damit auch deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschieben können. Der Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung ist für die Gewährung der Tarifermäßigung und somit für die begünstigte Besteuerung entscheidend.
Hinweis: Wir beraten Sie gerne über die steuerlich optimale Gestaltung von Abfindungszahlungen. Sie sollten stets die Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung von uns überprüfen lassen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |