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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Doppelwohnsitz: Wann sind Schweizer Gehälter von deutscher Einkommensteuer befreit?

Verfügen Sie über eine ständige Wohnstätte in Deutschland, gelten aber als in der Schweiz ansässig, weil sich dort der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen befindet? Dann können Sie in Deutschland - ungeachtet anderer Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens - nach den Vorschriften über die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteuert werden. Aus der Schweiz stammende Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen sind jedoch von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen, sofern sie nicht nach besonderen Regeln des Abkommens in der Schweiz besteuert werden können und Sie die Arbeit dort ausüben.

Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass Einkünfte aus der Tätigkeit eines leitenden Angestellten einer Schweizer Kapitalgesellschaft auch insoweit von der deutschen Einkommensteuer freizustellen sind, als dieser die Tätigkeit tatsächlich außerhalb der Schweiz (z.B. in Asien) verrichtet. Dann unterliegen die Einkünfte in Deutschland lediglich dem Progressionsvorbehalt.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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