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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Steuerermäßigung: BFH setzt Maßstab für die Zusammenballung von Einkünften

Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht es Ihnen der Gesetzgeber, außerordentliche Einkünfte ermäßigt zu versteuern. Außerordentliche Einkünfte sind

  • neben Veräußerungsgewinnen aus einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe
  • auch Entschädigungen, die Sie als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen erhalten.

Entschädigungen können Sie nur dann ermäßigt versteuern, wenn sie Ihnen zusammengeballt zufließen.

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass eine Entschädigung nur dann zu außerordentlichen Einkünften führt, wenn diese zusammengeballt zufließen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise infolge der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses einschließlich der Entschädigung in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum mehr erhalten, als Sie bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - also bei normalem Lauf der Dinge - erhalten hätten. Nach Auffassung des BFH ist für die Prüfung der Zusammenballung eine hypothetische und prognostische Betrachtung - zumeist der Gehaltsentwicklung des Vorjahres - erforderlich.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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