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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Schweizer Pension: Beiträge des Arbeitgebers müssen obligatorisch sein
Wohnen Sie in Deutschland und arbeiten in der Schweiz - sind also Grenzgänger? Dann sind von Ihrem Schweizer Arbeitgeber zu Ihrer Zukunftssicherung entrichtete Beiträge an eine Pensionskasse laut Finanzgericht Baden-Württemberg dem Grund und der Höhe nach steuerfrei. Dies gilt, soweit die Beiträge nach dem einschlägigen Schweizer Recht für den Arbeitgeber obligatorisch sind. Überobligatorische Beiträge führen hingegen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Hinweis: Da die Finanzverwaltung Schweizer Pensionskassen als der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ansieht, können Sie Beiträge an Schweizer Kassen - wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings unterliegen Ihre Renten aus der Schweizer Pensionskasse auch der vollen nachgelagerten Besteuerung.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |