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Schweizer Pension: Doppelte Besteuerung laut FG nicht europarechtswidrig!

Wohnen Sie in Deutschland und beziehen Leistungen aus einer Schweizer Pensionskasse, werden die Bezüge möglicherweise doppelt besteuert. Die deutsche Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Leistungen aus der Schweizer Kasse zu den sonstigen Einkünften gehören, womit ihr nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz das Besteuerungsrecht zusteht. Die Schweiz hingegen wertet die Leistungen als Ruhegehalt, für das wiederum ihr das Besteuerungsrecht zusteht. Und die Schweizer Steuer können Sie nicht auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen, weil sie - aus deutscher Sicht - abkommenswidrig einbehalten wurde.

Nun hat auch noch das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass die doppelte Besteuerung nicht europarechtswidrig ist, weil sie nicht auf einer Diskriminierung von Ausländern, sondern auf der fehlenden Harmonisierung nationaler Steuersysteme beruht. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof sich im anhängigen Revisionsverfahren hierzu äußert.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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