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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Günstigkeitsprinzip: Zuflusszeitpunkt einer Abfindung kann gestaltet werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung beim Arbeitnehmer (oder eines Teilbetrags) gestalten können, indem sie deren ursprünglich (z.B. aufgrund einer Betriebsvereinbarung) vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Zwar würden Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend gelten. Zwischen Betriebsvereinbarung und einzelvertraglicher Regelung gelte jedoch grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip. Damit können Arbeitnehmer gegebenenfalls von günstigeren Steuersätzen oder Besteuerungsregelungen für Abfindungen in früheren oder späteren Veranlagungszeiträumen profitieren.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |