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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeberhaftung: Wer haftet bei Lohnsteuerhinterziehung durch beauftragten Angestellten?

Als Arbeitgeber haften Sie für die Lohnsteuer, die aufgrund fehlender Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird. In einem solchen Fall setzt die Finanzverwaltung einen Haftungsbescheid gegen Sie fest. Durch Änderung des Lohnsteuereinbehalts können Sie die Haftung allerdings ausschließen.

Der Bundesfinanzhof hat kürzlich geurteilt, dass ein Haftungsausschluss stets eine Korrekturberichtigung voraussetzt. Wenn eine Lohnsteueranmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgegeben wurde und dies dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, fehlt es allerdings an einer solchen Berichtigung. Ein Arbeitgeber kann sich nicht auf mangelnde Kenntnisse seiner Mitarbeiter berufen, wenn er positive Kenntnis über den fehlerhaften Lohnsteuereinbehalt hat. Dadurch, dass er seine Pflichten nicht in eigener Person, sondern über Dritte erfüllt, kann er sich seiner Verantwortung nicht entziehen.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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