Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Werbungskosten: Aufwendungen für Statusfeststellung sind abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Aufwendungen für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd angesetzt werden können. Er hat entschieden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit der Statusfeststellung durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und deshalb als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind. In einem Statusfeststellungsverfahren kann beim zuständigen Sozialversicherungsträger geklärt werden, ob ein Beschäftigter eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt. Nach Auffassung des BFH ist eine berufliche Veranlassung gegeben, weil das Beratungsentgelt, das anteilig auf die Rückerstattung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge entfällt, als Werbungskosten anzuerkennen ist.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.