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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Privatnutzung des Firmenwagens: Fahrtenbuch ist übers ganze Jahr hinweg zu führen

Nutzen Unternehmer, Freiberufler oder Personengesellschafter einen Firmenwagen auch für Touren in der Freizeit oder zwischen Wohnung und Betriebsstätte, müssen sie das versteuern. Den geldwerten Vorteil, der sich aus der Überlassung ergibt, können sie nach der Listenpreismethode ermitteln. Die Höhe des Vorteils bestimmt sich danach, für welche Fahrten das Fahrzeug überlassen wird:

  • Bei Privatfahrten ist der geldwerte Vorteil mit 1 % des inländischen Listenpreises des Wagens (zuzüglich der Kosten für eventuelle Sonderausstattung) anzusetzen.
  • Bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fallen für jeden Entfernungskilometer (nur eine Strecke, also Hin- oder Rückweg) 0,03 % des inländischen Listenpreises an.

Alternativ können die Fahrer ein detailliertes Fahrtenbuch führen. Damit das Finanzamt dieses anerkennt, muss es zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Die Fahrten - einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands - müssen vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang erfasst werden.

Arbeitnehmer ermitteln den geldwerten Vorteil für die Lohnsteuer ebenfalls nach einer der beiden Methoden.

Die Frage, für welchen Zeitraum ein Fahrtenbuch geführt werden muss und wann zwischen den beiden Methoden gewechselt werden darf, ist gesetzlich nicht beantwortet. Nach Auffassung der Finanzverwaltung darf das Verfahren bei einem Fahrzeug während des Kalenderjahres nicht gewechselt werden. Denn dann wäre eine aufwendige Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Monaten erforderlich. Deshalb kann die Methode, nach der der Privatnutzungsanteil ermittelt wird, nur jährlich neu gewählt werden. Und das Fahrtenbuch muss für ein ganzes Kalenderjahr geführt werden, um als ordnungsgemäß durchzugehen. Würde es nur für einen Teil des Jahres geführt, bestünde außerdem die Gefahr, dass bestimmte Zeiträume mit höherem Privatnutzungsanteil - insbesondere beim Urlaub - nicht erfasst werden und somit ein verzerrtes Ergebnis entsteht.

Information für: Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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