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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Progressionsvorbehalt: Vorfinanziertes Insolvenzgeld wird früher steuerlich erfasst

Melden große Firmen in wirtschaftlich schweren Zeiten Konkurs an, erhalten die beschäftigungslos gewordenen Arbeitnehmer erst einmal Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Dieses ist - wie auch Arbeitslosen- oder Elterngeld - steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Somit wirkt es sich belastend auf den Steuersatz der übrigen Einkünfte - etwa der Rente des Ehepartners - aus.

Betroffene können schon vor ihrem Antrag auf Insolvenzgeld die Lohnansprüche - entgeltlich - an eine Bank übertragen, sich ihren Insolvenzgeldanspruch also vorfinanzieren lassen. Dann steht der auf den übertragenen Lohnanspruch entfallende Anspruch auf Unterstützung dem Geldhaus zu. Dennoch wird die Zahlung des Insolvenzgeldes durch die Bundesagentur für Arbeit an die vorfinanzierende Bank dem Arbeitnehmer zugerechnet.

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung galt das vorfinanzierte Insolvenzgeld erst mit der Zahlung an die Bank als dem (ehemaligen) Arbeitnehmer zugeflossen und wurde auch erst dann steuerlich berücksichtigt. Abweichend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Geld dem Arbeitnehmer bereits zu dem Zeitpunkt zufließt, zu dem er es von der Bank erhält.

Der Fiskus wendet diese Änderung in allen offenen Fällen an. Er hat die Bundesagentur für Arbeit bereits informiert und darum gebeten, die geänderte Rechtsauffassung bei der elektronischen Datenübermittlung zu beachten. Arbeitnehmer sollten die steuerfreie Zuwendung nämlich in ihrer Steuererklärung angeben.

Hinweis: Als Progressionsvorbehalt bezeichnet man die Einbeziehung bestimmter steuerbefreiter oder nicht der deutschen Besteuerung unterliegender Einkünfte in die Berechnung des Steuersatzes für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte. Er kommt nur zum Tragen, wenn überhaupt übrige steuerpflichtige Einkünfte vorliegen und der Betroffene nicht schon den Spitzensteuersatz zahlt.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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