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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Entgeltbescheinigung: Neue verbindliche Verordnung kommt

Arbeitgeber müssen ab Mitte 2013 eventuell ihre Lohnbescheinigungen anpassen und sie ihrer Belegschaft online melden. Denn zum 01.07.2013 wird die bisher freiwillige Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009 durch eine Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) abgelöst und die Inhalte der Bescheinigungen für alle Arbeitgeber verbindlich geregelt.

Zwar orientieren sich die Inhalte der neuen Verordnung überwiegend an der bisherigen Richtlinie. Zu den Mindestinhalten einer Entgeltbescheinigung bringt die Verordnung aber unter anderem folgende Neuerungen:

  • Aufnahme der Steuer-Identifikationsnummer
  • Angabe, ob es sich um ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone der Minijobs zwischen 450 EUR und 850 EUR handelt
  • Aussage, ob es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt
  • Aufnahme des Zeitraums in die Bescheinigung, damit auch für Unternehmen, die bei gleichbleibenden Zahlungen keine monatliche Bescheinigung ausstellen, eine lückenlose Dokumentation gewährleistet ist
  • Möglichkeit für den einzelnen Arbeitnehmer, seine Kirchenzugehörigkeit zu schwärzen
  • keine laufende Ordnungsnummer mehr

Hinweis: Sind die in der neuen Verordnung vorgesehenen Punkte noch nicht in Ihren Bescheinigungen enthalten, sollten Sie diese als Arbeitgeber ergänzen. Zu den einzelnen Regelungen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. ausführliche Erläuterungen angekündigt.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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