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Geldwerter Vorteil: Vorteil aus Jahreskarte fließt auf einen Schlag zu

Die Rabattfreigrenze von 44 EUR ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Arbeitnehmern jeden Monat steuerfreie Sachbezüge in dieser Höhe zuzuwenden. Wird die Grenze jedoch nur um 1 EUR überschritten, unterliegt die komplette Zuwendung der Lohnsteuer.

Ein bemerkenswertes Ende nahm vor kurzem der Fall eines rheinland-pfälzischen Arbeitgebers, der für seine Arbeitnehmer an einem Jobticketprogramm teilgenommen hatte. Er hatte mit zwei Verkehrsbetrieben eine Vereinbarung getroffen, wonach seine Arbeitnehmer ein vergünstigtes Jobticket erwerben konnten. Der Arbeitgeber entrichtete hierfür je Arbeitnehmer einen monatlichen Grundbetrag von 6,135 EUR, woraufhin die Arbeitnehmer eine ermäßigte Jahreskarte erwerben konnten, für die sie nur einen verbilligten monatlichen Eigenanteil leisten mussten. Das Finanzamt allerdings war der Auffassung, dass die Grundbeträge des Arbeitgebers auf einen Schlag zugeflossen waren (mit 12 x 6,135 EUR = 73,62 EUR) und somit die 44-EUR-Grenze überschritten hatten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte diese Betrachtungsweise und ging ebenfalls davon aus, dass der Vorteil den Arbeitnehmern komplett im Monat des Ticketkaufs zugeflossen war. Unerheblich war für das Gericht, dass sowohl der Eigenanteil der Arbeitnehmer als auch der Grundbetrag des Arbeitgebers monatlich entrichtet worden waren.

Hinweis: Allein durch eine monatliche Zahlungsweise können Arbeitnehmer und Arbeitgeber demnach nicht erreichen, dass ein Vorteil als monatlich zugeflossen gilt und somit unter die 44-EUR-Grenze fällt.

Kritik übte der BFH jedoch an der Bewertung des geldwerten Vorteils. Seiner Ansicht nach besteht der Vorteil nämlich nicht in Höhe der monatlichen Zahlung des Arbeitgebers, sondern in Höhe des den Arbeitnehmern tatsächlich gewährten Preisnachlasses. Dieser ist zu ermitteln, indem vom üblichen Endpreis der Karten am Abgabeort die von den Verkehrsbetrieben gewährten üblichen Preisnachlässe und der Eigenanteil der Arbeitnehmer abgezogen werden.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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