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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Falschbetankung: Reparatur kann absetzbar sein

Ist Ihnen das auch schon einmal passiert? Statt mit Diesel haben Sie Ihr Auto beispielsweise mit Benzin betankt. Aufgrund der Vielzahl der Spritsorten ist das heutzutage schnell geschehen. Die Reparatur des Malheurs ist aufwendig und teuer. Wenn so eine Falschbetankung auf dem Weg zur Arbeitsstätte passiert, sind nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.

Für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte kann normalerweise nur die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer für die einfache Entfernung geltend gemacht werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind damit alle normalen Kosten wie zum Beispiel die Kfz-Steuern, die Kosten für Benzin oder Diesel, die Inspektionskosten und die allgemeine Abnutzung abgedeckt. Von der Pauschale nicht abgedeckt sind demgegenüber Unfallkosten und sonstige Kosten, die außergewöhnlich sind. Da diese Kosten normalerweise nicht anfallen, können sie neben der Pauschalierung steuermindernd geltend gemacht werden.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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