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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Entfernungspauschale: Wenn der Umweg über die Autobahn nicht immer verkehrsgünstiger ist
Selbständige und Arbeitnehmer können die Pendlerpauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte mit 0,30 EUR/km als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen. Dabei ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Eine längere Strecke akzeptieren Finanzbeamte nur dann, wenn diese deutlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
Faustregel: Über die Umwegstrecke muss der Berufspendler das Büro oder die Werkstatt - trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen - in der Regel schneller und pünktlicher erreichen als über die kürzeste Straßenverbindung.
Die Fahrt über die Autobahn - statt durch die Innenstadt mit stockendem Verkehr und vielen Ampeln - ist dann nicht offensichtlich verkehrsgünstiger, wenn sie nur bei einer bestimmten Verkehrslage Vorteile gegenüber der kürzesten nutzbaren Straßenverbindung bietet.
Treffen Sie als Berufspendler die Entscheidung, welche Strecke Sie nutzen werden, vor jeder Fahrt neu anhand der dann aktuellen Verkehrslage, schließen die Finanzbeamten darauf, dass Sie nach Ihren persönlichen Neigungen gehen. Denn wäre die Streckenführung über die Autobahn in jedem Fall günstiger, würde sich Ihnen die Frage nach einer anderen Fahrtroute gar nicht stellen, so die Beamten. In einem solchen Fall müssen Sie Ihren Kalkulationen für den Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug also die kürzeste Straßenverbindung - abgerundet auf volle Kilometer - zugrunde legen und die Autobahn außer Acht lassen.
Hinweis: Wenn mehrere mögliche Strecken parallel von der Wohnung ins Büro oder zur Werkstatt verlaufen und fast identisch lang sind, ist es nicht erforderlich, eine konkrete Strecke als Referenz zu bestimmen. Hat die eine Alternative laut Routenplaner beispielsweise 22,3 km und die andere 21,9 km, dann dürfen Sie abgerundet 22 km als kürzeste nutzbare Straßenverbindung angeben.
Information für: | Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |