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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Häusliches Arbeitszimmer: Wo liegt der Tätigkeitsschwerpunkt eines Fachleiters von Lehrern in Ausbildung?
Lehrer und Außendienstler können Ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Einkommensteuer absetzen, weil ihnen für die berufliche bzw. betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe der abziehbaren Kosten ist allerdings auf 1.250 EUR pro Jahr begrenzt, weil das heimische Büro in der Regel nicht den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dieser liegt nämlich in der Schule bzw. beim Geschäftspartner.
Auch beim Fachleiter eines Studienseminars für Lehrämter an Schulen ist die Tätigkeit außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers im Studienseminar, bei den Unterrichtsbesuchen und den Prüfungen vor Ort prägend bzw. berufstypisch.
Faustregel: Die für den Beruf eines Selbständigen oder Arbeitnehmers wesentlichen Leistungen werden auch mit dem Begriff des "inhaltlichen bzw. qualitativen Schwerpunkts der betrieblichen und beruflichen Betätigung" umschrieben. Maßgebend ist dabei die Verkehrsanschauung, also das, was die Allgemeinheit unter einem Begriff versteht.
Zwar verrichtet solch ein Fachleiter alle vor- und nachbereitenden Aufgaben im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu Hause - und diese können bis zu zwei Drittel seiner Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Dennoch liegen in seinem Fall nur die Voraussetzungen für den beschränkten Werbungskostenabzug vor, weil das häusliche Arbeitszimmer eben nicht den qualitativen Mittelpunkt seiner beruflichen Betätigung darstellt. Aus eben diesem Grund hat auch die zeitliche Komponente keinen Einfluss auf die steuerliche Beurteilung der Abzugsfähigkeit seiner Ausgaben.
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zum Thema: | Einkommensteuer |