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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Tipp für Ehegatten und Lebenspartner: Die richtige Steuerklassenwahl im laufenden Jahr

In einem neuen Merkblatt hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dargestellt, welche Besonderheiten im Jahr 2023 bei der Wahl der Lohnsteuerklassen gelten. Die Aussagen richten sich an Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen. Demnach gilt:

  • Die Steuerklassenkombination III/V führt zu einem optimalen Lohnsteuereinbehalt, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte bzw. Lebenspartner ca. 60 % und der in Steuerklasse V eingestufte Partner ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Wählt man diese Steuerklassenkombination, muss allerdings später verpflichtend eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden (Wegfall der Antragsveranlagung).
  • Ehegatten bzw. Lebenspartner können alternativ das Faktorverfahren beantragen, bei dem das Finanzamt die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem steuermindernden Multiplikator (sog. Faktor) einträgt. Die Eintragung dieses Faktors führt dazu, dass die Lohnsteuerlast im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die Partner verteilt wird. Dieses Verfahren ist für Ehepaare und Lebenspartner mit einem großen Gehaltsunterschied interessant. Die hohe Lohnsteuerlast in Steuerklasse V wird für den geringer verdienenden Partner vermieden, so dass er einen höheren Nettolohn erhält.
  • Ehegatten und Lebenspartner sollten beachten, dass sich ein Steuerklassenwechsel bzw. die Nutzung des Faktorverfahrens auch auf die Höhe von Entgelt- bzw. Lohnersatzleistungen auswirken kann (z.B. Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld). Daher empfiehlt das BMF, sich vor einem Wechsel der Steuerklasse oder einem Wechsel in das Faktorverfahren beim zuständigen Sozialleistungsträger bzw. Arbeitgeber über die Folgen zu informieren.
  • Wer seine Steuerklasse wechseln bzw. das Faktorverfahren beanspruchen will, muss sich an sein aktuelles Wohnsitzfinanzamt wenden. Ein entsprechender Antrag kann für das Jahr 2023 spätestens bis zum 30.11.2023 gestellt werden.

Hinweis: Das Merkblatt des BMF enthält Tabellen mit gestaffelten Arbeitslöhnen, aus denen Ehegatten und Lebenspartner die für sie günstigste Steuerklassenkombination ablesen können. Online lässt sich der voraussichtliche Lohnsteuereinbehalt in den verschiedenen Konstellationen unter www.bmf-steuerrechner.de durchspielen.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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