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Informationen für Freiberufler
Umsatzsteuer: Seminarbroschüren unterliegen vollem Steuersatz
Bieten Sie umsatzsteuerpflichtige Seminare an (z.B. Kurse zur Gewichtsreduzierung oder zur Ernährungsmethodik) und geben im Rahmen solcher Seminare Broschüren aus, die den Seminarinhalt vertiefen, sollten Sie daran denken, dass der Verkauf der Broschüren in diesem Fall eine unselbständige Nebenleistung zu der Seminarleistung ist. Das Entgelt unterliegt folglich in vollem Umfang dem Regelsteuersatz von 19 %. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für den Verkauf von Druckerzeugnissen kommt laut Bundesfinanzhof insoweit nicht in Betracht.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Umsatzsteuer |