Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Freiberufler

Umsatzsteuerbefreiung selbständiger Lehrer: Nachträglich erstellte Bescheinigung als Grundlagenbescheid!

Erzielen Sie Umsätze als selbständiger Lehrer, sind diese Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung für selbständige Lehrer wird Ihnen von der Finanzbehörde allerdings nur gewährt, wenn Sie Unterrichtsleistungen an einer berufs- oder prüfungsvorbereitenden Einrichtung nachweisen können. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Bescheinigung der Landesbehörde als Grundlagenbescheid anzusehen. Wird Ihnen die Bescheinigung nachträglich ausgestellt, muss die Finanzbehörde bereits bestandskräftige Umsatzsteuerfestsetzungen ändern, soweit die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Qualifizierung der Bescheinigung als Grundlagenbescheid und die nachträgliche (rückwirkende) Änderung einer bereits bestandskräftigen Umsatzsteuerfestsetzung verstoßen nach Auffassung des BFH nicht gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.

Hinweis: Sie sollten vor Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit von einem Steuerberater prüfen lassen, ob Sie umsatzsteuerpflichtige oder umsatzsteuerfreie Leistungen tätigen und ob Ihnen der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen zusteht.

Information für: Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.