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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Ausscheiden als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH: Entschädigung ist begünstigt!

Wird Ihr Anstellungsvertrag als Geschäftsführer einer GmbH zur Vermeidung einer Kündigung aufgelöst und erhalten Sie in diesem Zusammenhang eine Abfindung, können Sie die gezahlte Entschädigung tarifbegünstigt versteuern.

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Entschädigung für das Ausscheiden als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch dann tarifbegünstigt zu versteuern ist,  wenn der ausscheidende Gesellschafter-Geschäftsführer als Mitunternehmer an der KG beteiligt ist. Nach Auffassung des BFH ist die Abfindung als steuerbegünstigte Entschädigung zu berücksichtigen, obwohl die laufenden Geschäftsführervergütungen und damit auch die Abfindung als Sondervergütungen zu den gewerblichen Einkünften zählen. Der Zweck der Umqualifizierung der Tätigkeitsvergütungen in Gewinnanteile habe keinen Einfluss auf die Entschädigung für die Aufgabe der Geschäftsführungstätigkeit für eine Kapitalgesellschaft.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

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