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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF
Geschäftsführerhaftung: Kein blindes Vertrauen auf Sanierungsexperten!
Sind Sie als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft tätig, haften Sie, soweit Ansprüche aus deren Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Gleiches gilt, soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Sie auch als GmbH-Geschäftsführer ohne Leitungsbefugnisse (sogenannter Titular-Geschäftsführer) selbst dann als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden können, wenn die Geschäftsführung tatsächlich von anderen Personen - z.B. von Sanierungsexperten - wahrgenommen wird. Auf die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung durch solche Personen dürfen Sie als Geschäftsführer - insbesondere in der finanziellen Krise eines Unternehmens - also nicht blind vertrauen. Auch dürfen Sie nicht jegliche Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Steuerentrichtungspflichten unterlassen.
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