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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF
Zusätzliche Aushilfstätigkeit von Leiharbeitnehmern: Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen!
Als Geschäftsführer einer GmbH sollten Sie folgende Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg kennen: Wenn eine GmbH
- Arbeitnehmer im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen gegen Kostenersatz an den Personalgesteller beschäftigt und
- daneben mit den Arbeitnehmern Verträge über Aushilfstätigkeiten im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung abschließt,
ist der Personalgesteller Arbeitgeber hinsichtlich des regulären Arbeitsverhältnisses und die GmbH hinsichtlich des Aushilfsarbeitsverhältnisses. Es liegt insoweit kein verdecktes Arbeitsverhältnis mit dem Personalgesteller vor. Sie sollten also in einem solchen Fall beachten, dass sich für die GmbH - und damit auch für Sie als deren Vertreter - Verpflichtungen zur Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen auf die Aushilfstätigkeiten ergeben.
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zum Thema: | Einkommensteuer |