Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.
Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF
Nießbrauchsrecht an GmbH-Anteilen: Ablösung führt zu nachträglichen Anschaffungskosten
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind bereits dann zu versteuern, wenn der Veräußerer zu mindestens 1 % an der Gesellschaft beteiligt ist. Dabei wird der Veräußerungspreis dem Anschaffungspreis gegenübergestellt. Veräußert der Gesellschafter Anteile, die er durch eine vorweggenommene Erbfolge von seinen (Groß-)Eltern erhalten hat, ist der Verkaufserlös mit den Anschaffungskosten der Eltern zu vergleichen.
In solchen Fällen behalten sich die Eltern oftmals den Nießbrauch an den Anteilen vor, das heißt, die Erträge stehen den Eltern zu, obwohl sie nicht mehr Eigentümer sind. An einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile sind die Kinder durch ein solches Nießbrauchsrecht also grundsätzlich gehindert. Vor einer möglichen Veräußerung kann dann dieses jedoch - beispielsweise durch Zahlung eines Einmalbetrags - abgelöst werden. Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass dieser Ablösebetrag zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Gesellschaftsanteile führt und damit den Veräußerungsgewinn mindert.
Hinweis: Auch die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die weniger als 1 % betragen, ist bei Anschaffung nach dem 31.12.2008 einkommensteuerpflichtig. Wurden diese Anteile jedoch vor dem 01.01.2009 erworben worden, ist der Gewinn vollständig steuerfrei.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |