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Gesellschafterdarlehen: Ohne Zinsvereinbarung droht Gewinnerhöhung

Geben Gesellschafter oder ihnen nahestehende Dritte einer GmbH einen zinslosen Kredit als Liquiditätsspritze, muss dieser in der Steuerbilanz der Kapitalgesellschaft jährlich pauschal mit 5,5 % abgezinst werden. Das führt zu einer entsprechenden Gewinnerhöhung, weil die Verbindlichkeit unter ihrem Nennwert auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Nach den Regeln des Bewertungsgesetzes wird der Zinsvorteil bei der GmbH mit dem Faktor 9,3 bewertet, was einem Vervielfältiger von 0,503 und einer Kreditrestlaufzeit von knapp 13 Jahren entspricht.

Beispiel: Der Gesellschafter-Geschäftsführer gibt seiner GmbH ein zinsloses Darlehen über 100.000 EUR, über die Tilgungskonditionen werden keine konkreten Vereinbarungen getroffen. Die Verbindlichkeit muss die GmbH in der Steuerbilanz mit (100.000 EUR x 0,503 =) 50.300 EUR passivieren, was zu einem steuerpflichtigen Gewinn von 49.700 EUR führt.

Zwar können Kredite, bei denen keine feste Laufzeit vereinbart wurde, jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Diese zivilrechtliche Regelung wird jedoch durch die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Steuerrecht überlagert.

Hier ist nämlich auf die tatsächliche Umsetzung der Darlehensgewährung abzustellen. Sofern der Kredit an einem Bilanzstichtag schon über mehrere Jahre besteht, lässt dieser Umstand auf eine weitere Laufzeit von mehr als zwölf Monaten schließen und es greift die Pflicht zur Abzinsung. Denn bei realistischer Betrachtungsweise ist davon auszugehen, dass die GmbH die Kreditmittel nicht innerhalb des kommenden Jahres zurückbezahlen, sondern weiterhin zur Kapitalstärkung verwenden wird.

Diese Einordnung hat die negative Konsequenz, dass der erwünschte Vorteil wegen der unentgeltlichen Überlassung die GmbH als Darlehensnehmer letztendlich steuerlich belastet. Hier sind drei Alternativen denkbar:

  1. Der Gesellschafter stellt der GmbH Eigenkapital zur Verfügung.
  2. Der Kredit wird mit einer Mindestverzinsung ausgestattet.
  3. Für das zinslose Darlehen werden konkrete Tilgungs- und Fälligkeitskonditionen vereinbart und anschließend eingehalten. Dies verhindert zumindest eine Bewertung auf unbestimmte Dauer.

 

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

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