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Internationale Organschaft: Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden Holdinggesellschaft
Die ertragsteuerliche - das heißt körperschaft- und gewerbesteuerliche - Organschaft ist das effizienteste Mittel, um positive und negative Ergebnisse von Mutter- und Tochtergesellschaft miteinander zu verrechnen. Leider funktioniert dies aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nur innerhalb Deutschlands. Die in der jüngeren Vergangenheit zahlreich entschiedenen Fälle zur Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften bzw. Betriebsstätten verdeutlichen jedoch das Bedürfnis nach einer grenzüberschreitenden Verrechnungsmöglichkeit.
Bis vor kurzem musste eine Organgesellschaft noch sowohl ihren Sitz als auch ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Diesen doppelten Inlandsbezug hatte die Finanzverwaltung schon Ende März 2011 aufgegeben.
In einem kürzlich entschiedenen Urteilsfall hat der Bundesfinanzhof auch ein Organschaftsverhältnis zwischen einer inländischen Tochter-GmbH und ihrer britischen Muttergesellschaft anerkannt. Allerdings beschränkte sich die Anerkennung auf die Gewerbesteuer.
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zum Thema: | Körperschaftsteuer |