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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Bemessung einer Tantieme: Jahresfehlbeträge unbedingt berücksichtigen!

Bildet eine Gewinntantieme den erfolgsabhängigen Teil der Vergütung Ihrer Arbeit als Gesellschafter-Geschäftsführer? Dann sollten Sie Folgendes beachten, damit diese Tantieme (die sich am Ergebnis der Gesellschaft bemisst) vom Finanzamt nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert wird: Bei der Bemessung einer solchen Tantieme sind die Jahresfehlbeträge, die in vergangenen Jahren entstanden sind, mindernd zu berücksichtigen.

In einem Streitfall hatte ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Jahresfehlbeträge seiner GmbH nicht gegengerechnet und sich - aus Sicht des Finanzamts - somit eine zu hohe Tantieme ausgezahlt. Gegen deren Behandlung als vGA klagte er, scheiterte aber vor dem Finanzgericht. Der Bundesfinanzhof nahm seine Nichtzulassungsbeschwerde (eine Revision war nicht zugelassen) nicht an, da diese Problematik in der Rechtsprechung hinreichend geklärt sei. Insbesondere sei unerheblich, ob der Geschäftsführer die Jahresfehlbeträge verantworten muss oder nicht.

Hinweis: Oftmals wird versucht, diese Problematik mittels der Vereinbarung einer Umsatztantieme zu umgehen. Das gelingt jedoch nur in sehr wenigen Fällen, da diese Art von Tantieme ganz überwiegend als vGA angesehen wird - es sei denn, sie ist branchenüblich oder wird nur in der Anfangsphase einer GmbH gezahlt.

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zum Thema: Körperschaftsteuer

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