Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Verdeckte Gewinnausschüttung: Sonntagszuschläge eines Geschäftsführers im Visier

Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer von "seiner" GmbH gesonderte Vergütungen für Überstunden, ist darin nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu sehen. Gleiches gilt bei Zahlungen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie zu Nachtzeiten. In solchen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass dem Geschäftsführer lediglich Steuervergünstigungen für Lohnzuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten verschafft werden sollen - und zwar aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen.

Der BFH erklärt in einem aktuellen Urteil, dass solche Sonderzahlungen dem Gedanken widersprechen, dass sich ein Geschäftsführer in besonderem Maße mit der geleiteten Gesellschaft identifiziert und die notwendigen Arbeiten auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erledigt. Bei solchen Zuschlägen wird nur dann keine vGA angenommen, wenn überzeugende betriebliche Gründe vorliegen, die die Vermutung entkräften, dass die Zahlungen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn vergleichbare gesellschaftsfremde Personen ähnliche Vergütungen erhalten.

Hinweis: Im Urteilsfall gelang es dem Geschäftsführer nicht, die gesellschaftsrechtliche Veranlassung seiner Zuschläge zu entkräften. Daher mussten die Gelder im Ergebnis als Einnahmen aus Kapitalvermögen (statt als steuerfreier Arbeitslohn) angesetzt werden.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.