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GmbH-Gründung: Achten Sie im Vertrag auf eine präzise Formulierung!

Gerade im mittelständischen Bereich entscheiden sich familiengeführte Betriebe und Einzelunternehmen oft, ihre Firma als GmbH zu führen - sei es, um die Haftung zu begrenzen oder um zu expandieren. Doch es genügt hierbei nicht, einfach den Firmennamen zu ändern. Vielmehr ist es erforderlich, eine GmbH zu gründen und das Einzelunternehmen in diese GmbH einzubringen.

Betroffene ziehen hier oftmals eine sogenannte Sachgründung in Betracht. Dabei wird das für eine GmbH notwendige Stammkapital in Form der im Betrieb verkörperten Sachwerte aufgebracht. Doch eine solche Sachgründung verlangt den Beteiligten einige Mühen ab. So muss

  1. ein Sachgründungsbericht verfasst und
  2. die eingebrachten Wirtschaftsgüter auf ihre Werthaltigkeit untersucht werden - am besten durch einen Sachverständigen.

Dieser Aufwand kostet Zeit und vor allem Geld. Für Steuerpflichtige mit entsprechenden Barmitteln ist es einfacher, eine GmbH zunächst "bar" zu gründen und den Betrieb im entsprechenden Gesellschaftsvertrag als Aufgeld (Agio) einzubringen, denn dann sind die beiden Prüfungsschritte nicht erforderlich.

Hinweis: Wenn die Einbringung des Betriebs durch eine etwaige Betriebsprüfung als verdeckte Einlage qualifiziert wird, müssen alle stillen Reserven auf einen Schlag versteuert werden. Damit das nicht passiert, erfordert die Formulierung des Vertrags besonderes Augenmerk. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihren Vertrag aus steuerlicher Sicht prüfen können.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

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