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Europarecht: Steuerfreie Dividenden im Visier
Nach dem Körperschaftsteuergesetz sind Dividenden, die an (andere) Kapitalgesellschaften gezahlt werden, bei diesen grundsätzlich steuerfrei. Im Umkehrschluss dürfen auch Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, folgerichtig nicht abgezogen werden. Gerade bei ausländischen Beteiligungen ist es jedoch oftmals schwierig zu bestimmen, wie hoch die Betriebsausgaben sind, die mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen.
Aus Vereinfachungsgründen wurde eine Regelung geschaffen, nach der fiktive Betriebsausgaben unterstellt werden - und zwar in Höhe von 5 % der Einnahmen. Per saldo sind Dividenden damit zu 95 % steuerfrei. Mit dieser Regelung erklärte sich eine deutsche Kapitalgesellschaft jedoch nicht einverstanden und klagte hiergegen vor dem Kölner Finanzgericht.
Nach Auffassung der Richter verstößt diese pauschale Regelung gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit - jedenfalls für den Fall, dass die Anteilseignerin maßgeblich an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Im Streitfall umfasste die Beteiligung einen Anteil von 33,5 %.
Hinweis: Im Mit Wirkung zum 01.01.2000 wurde das sogenannte Halbeinkünfteverfahren eingeführt. Auch hiernach gelten 5 % als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Diese Regelung ist allerdings verfassungskonform.
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