Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Verdeckte Gewinnausschüttung: Wann die Kosten einer Due-Diligence-Prüfung nicht abziehbar sind

Gedenken Sie, Anteile an einer GmbH zu erwerben, prüfen Sie als Kaufinteressent die GmbH vermutlich "auf Herz und Nieren". Im Rahmen einer solchen "Due Diligence" wird die GmbH daraufhin durchleuchtet, ob in ihr irgendwelche rechtlichen, steuerlichen oder ähnlichen Risiken schlummern. Vor diesem Hintergrund ist eine Due-Diligence-Prüfung oftmals mit immensen Kosten verbunden.

Der Kaufinteressent eines GmbH-Anteils verfügte nicht über das erforderliche Kapital und konnte die GmbH dazu bewegen, ihm das erforderliche Geld als Darlehen zu leihen. Die GmbH wiederum konnte einen ihrer Angestellten (einen Prokuristen) durch Versprechung hoher Zinserträge dazu bewegen, das Darlehen selbst an den Kaufinteressenten zu geben. Der Prokurist schloss das Darlehen mit dem Kaufinteressenten im eigenen Namen - aber auf Rechnung der GmbH - im Rahmen eines Treuhandvertrags ab.

Nachdem der Prokurist das Geld an ihn ausgezahlt hatte, starb der überschuldete Kaufinteressent. Da sein Nachlass nicht ausreichte, um das Darlehen zurückzuzahlen, forderte der Prokurist (zu Recht) die Darlehenssumme nebst Zinsen von der GmbH zurück. Die GmbH buchte hierfür (in voller Höhe aufwandswirksam) eine Rückstellung ein.

Ein Betriebsprüfer sah in dieser Rückstellungsbildung allerdings eine verdeckte Gewinnausschüttung und strich den Aufwand. Hiergegen klagte die GmbH, verlor aber vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg, da die Richter das Interesse am Verkauf des Unternehmens nicht bei der Gesellschaft selbst, sondern beim Gesellschafter der GmbH sahen.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.