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Informationen für Hausbesitzer

Grundstücksschenkung: Welche Folgen ergeben sich bei Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung?

Soll Vermögen innerhalb der Familie übertragen werden, sollten Sie sich im Vorhinein genauestens überlegen, welche Ziele Sie mit dieser Vermögensübertragung tatsächlich beabsichtigen. In einem Streitfall, den das Finanzgericht Düsseldorf kürzlich entschieden hat und in dem diese Ziele offensichtlich nicht endgültig feststanden, mussten die Beteiligten auf leidvolle (und teure) Art und Weise erfahren, dass eine Rückabwicklung von Grundstücksübertragungsverträgen nicht dazu führt, dass auch die Schenkungsteuerfestsetzung wieder aufgehoben wird.

Im Streitfall hatten die Eltern das Eigentum an einem Grundstück auf eine ihrer drei Töchter übertragen. Nachdem der Vater verstarb, ohne ein Testament zu hinterlassen, übertrug die Tochter das Grundstück auf die Mutter zurück, damit diese es an sie und ihre zwei Schwestern vererben konnte. Nachdem das Finanzamt für die Rückübertragung Schenkungsteuer festgesetzt hatte, wurden der ursprüngliche Übertragungsvertrag (Grundstücksübertragungsvertrag von den Eltern auf die Tochter) und der Vertrag, mit dem die Tochter das Grundstück auf die Mutter übertragen hatte, rückabgewickelt. Außerdem wurde im Rahmen der Erbauseinandersetzung beschlossen, dass die drei Töchter zugunsten der Mutter auf ihren Erbteil verzichten, so dass die Mutter weiterhin Eigentümerin des Grundstücks blieb. Da somit nach der Rückabwicklung die gleichen Eigentumsverhältnisse vorlagen wie vorher (die Mutter war Eigentümerin), blieb es trotz der zivilrechtlichen Rückabwicklung bei der festgesetzten Schenkungsteuer.

Die Materie ist recht kompliziert. Bitte wenden Sie sich daher in Fragen der Vermögensübertragung vor Vertragsabschluss an uns. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

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