Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Hausbesitzer

Formeller Bilanzenzusammenhang unbeachtlich: Erstmalige Bilanz bei "nicht erkanntem Gewerbebetrieb"

In einem aktuellen Fall entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs im Fall eines sogenannten "nicht erkannten Gewerbebetriebs"bei erstmaliger Bilanzaufstellung nicht anzuwenden sind. Sollten Sie unbewusst eine gewerbliche Tätigkeit ausüben (insbesondere bei nachträglicher Feststellung eines gewerblichen Grundstückshandels) und bislang keine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) vorgenommen haben, müssen Sie in einem Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung mit der Bilanzierung beginnen. Die zunächst nicht bilanzierten Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens müssen bei erstmaliger Bilanzaufstellung mit dem Wert angesetzt werden, mit dem sie bei richtiger Bilanzierung von Beginn an hätten ausgewiesen werden müssen. Nach Auffassung des BFH ist die Einbuchung in die Anfangsbilanz gewinnneutral vorzunehmen.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.