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Informationen für Hausbesitzer

Befristete Vermietung: Sonderabschreibungen bleiben für Totalüberschussprognose außer Acht!

Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn Sie ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlassen und beabsichtigen, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht). Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung unterstellen Rechtsprechung und Finanzverwaltung grundsätzlich, dass Sie beabsichtigen, über einen längeren Zeitraum einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn Sie über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse haben.

Bei einer zeitlich begrenzten Vermietung sieht die Sache aber anders aus: Hier fordert die Finanzverwaltung, dass Sie einen Totalüberschuss erzielen und dies anhand einer Totalüberschussprognose nachweisen, die den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfasst. In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass geltend gemachte Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz nicht in eine befristete Totalüberschussprognose einzubeziehen sind, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit vollständig abgeschrieben werden.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

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