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Informationen für Hausbesitzer

Ferienwohnungsvermietung: Wann ist eine Totalüberschussprognose nötig?

Vermieten Sie eine Ferienwohnung ausschließlich an fremde Gäste und nutzen diese weder zu eigenen Zwecken noch überlassen Sie sie unentgeltlich an Angehörige? Dann gilt der Grundsatz, dass Werbungskostenüberschüsse aus der Vermietung ohne Vorlage einer Totalüberschussprognose bei der Einkommensteuerveranlagung mit anderen Einkünften verrechnet werden können.

Vermieten Sie die Ferienwohnung allerdings nicht das ganze Jahr über an wechselnde Gäste, sondern beispielsweise nur in der Sommersaison und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist dies laut Bundesfinanzhof mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar. Dann muss die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Totalüberschussprognose überprüft werden. Sie müssen also über einen dreißigjährigen Prognosezeitraum nachweisen, dass Ihre Vermietung zu einem positiven Überschuss führt. Gelingt Ihnen das nicht, erkennt das Finanzamt die Verluste aus der Vermietung nicht an. Sie können sie also nicht mit anderen Einkünften verrechnen, um Ihre Steuerlast zu mindern.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

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