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Informationen für Hausbesitzer
Solarstrom: Kein Vorsteuerabzug für den Carport unter der Anlage
Als Besitzer eines Eigenheims werden Sie durch das Betreiben einer Photovoltaikanlage zum Unternehmer, wenn Sie mindestens 10 % des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen. Sie dürfen also bis zu 90 % der erzeugten Energie selbst verbrauchen und können sich dennoch die komplette Vorsteuer aus den Einbaukosten beim Finanzamt erstatten lassen.
Diesen lukrativen Investitionszuschuss bekommen Sie für die Herstellungskosten eines Carports aber nicht, wenn Sie lediglich die Solarzellen auf das Dach montieren, den Parkplatz ansonsten aber zum Unterstellen des Pkw, also privat, nutzen. Denn die Photovoltaikanlage steht dann in keinem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude. Vielmehr stellt sie ein selbständiges Wirtschaftsgut dar, welches unabhängig von der Dachfläche zum Zweck der Stromerzeugung betrieben werden kann. Insoweit können weder das Eigenheim noch Teile des Grundstücks dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden und folglich entfällt insoweit der Vorsteuerabzug.
Hinweis: Damit der Vorsteueranzug auch beim Privathaus gelingt, muss
- für den Einbau der Solaranlage eine Dacherneuerung benötigt werden,
- die Maßnahme schon aus statischen Gründen - und nicht erst wegen der Anlage - notwendig sein oder
- sowieso eine Dachsanierung erfolgen.
Dann erhalten Sie als Immobilienbesitzer die auf den Preis der Anlage entfallende 19%-ige Umsatzsteuer bei der Installation am selbstbewohnten Eigenheim oder am fremdvermieteten Mehrfamilienhaus sofort in voller Höhe vom Finanzamt erstattet. Da ein Carport diese Voraussetzungen aber nicht erfüllt, können Sie die Vorsteuer nur für die Investitionskosten geltend machen, die auf den Einbau der Photovoltaikanlage entfallen.
Beispiel: Eine Familie zahlt für einen neuen Carport im Juli 2010 exakt 10.000 EUR sowie für die Solaranlage auf dem Dach und der Garagenfläche des Eigenheims 40.000 EUR plus 7.600 EUR Umsatzsteuer. Zwei Drittel des Stroms fließen anschließend in öffentliche Netze, ein Drittel in die eigenen vier Wände. Die Familie kassiert bei Vorlage der Rechnung sofort 7.600 EUR vom Finanzamt und zahlt über zehn Jahre verteilt 2.520 EUR als Eigenverbrauch zurück. Diese Finanzierungsspitze bringt einen Liquiditäts- und zusätzlich einen Zinsvorteil. Die Vorsteuer für den Carport ist nicht absetzbar, weil es ausschließlich privat genutzt wird und getrennt von der Solaranlage behandelt werden muss.
EUR | EUR | |
Soforterstattung vom Fiskus 07/2010 | 7.600 | |
Rückzahlbare Umsatzsteuer 7.600 EUR Vorsteuer x 1/3 Eigenverbrauch | 2.533 | |
Ergibt pro Monat (2.533 EUR / 120 Monate) | 21,11 | |
Rückzahlung Umsatzsteuer 2010 (6 x 21,11 EUR) | - 126,66 | |
Rückzahlung 2011 bis 2019 108 Monate x 21,11 EUR | - 2.279,88 | |
Rückzahlung 2020 (6 x 21,11 EUR) | - 126,66 | |
Verbleibender Zuschuss | 5.066,36 |
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |