Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Hausbesitzer

Veräußerung von geschenktem Vermögen: Wann wird die Schenkungsteuer weiter gestundet?

Bei Schenkungen vor 2009 bestand die Möglichkeit einer zinslosen Stundung für die Schenkung­steuer, soweit sie auf den Kapitalwert für ein Nutzungsrecht (beispielsweise ein Nießbrauchsrecht) entfiel, das sich der Schenker vorbehalten hatte.

Wurde das Vermögen, das mit dem Nutzungsrecht belastet war, veräußert, endete auch die Möglichkeit, die Schenkungsteuer weiter zu stunden. Dies sollte nach Auffassung der Finanzverwaltung auch dann gelten, wenn der Veräußerer dem ursprünglichen Schenker ein Nutzungsrecht an einem anderen Vermögensgegenstand einräumte.

Dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof (BFH) erfreulicherweise entgegengetreten. Er hat entschieden, dass die Stundung bei der Veräußerung des Zuwendungsgegenstands im Umfang des weiterbestehenden Nießbrauchsrechts fortzuführen ist, wenn sich der Schenker bereits in der Schenkungsabrede die Fortsetzung des vorbehaltenen Nießbrauchs am Erlös ausbedungen hat. Die Finanzverwaltung hat sich nunmehr ausdrücklich der Auffassung des BFH angeschlossen.

Information für: Kapitalanleger, Hausbesitzer
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.