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Verfassungswidrigkeit: Einsprüche gegen Grundsteuer sind erfolglos

Die Grundsteuer ist sowohl für Immobilienbesitzer als auch gewerbliche und private Mieter über die Nebenkosten ein Aufwandsfaktor, der immer stärker zunimmt. Denn die Gemeinden nutzen diese Einnahmequelle, indem sie den Hebesatz auf die Bemessungsgrundlage zunehmend erhöhen. Basis hierfür sind in Westdeutschland die Einheitswerte aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern die Preisverhältnisse von 1935.

Diesen Bewertungsmaßstab hatte der Bundesfinanzhof (BFH) Mitte 2010 als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft eingestuft. Insoweit halten die Richter eine allgemeine Neubewertung von Immobilien für erforderlich. Da sie in den Streitfällen aber über Sachverhalte in der Vergangenheit entschieden hatten, wurden die Verfahren nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Finanzämter weisen derzeit Einsprüche und Anträge, die sich auf Änderung bzw. Aufhebung von Einheitswertfeststellungen für Stichtage nach dem 01.01.2007 richten, als unbegründet zurück. Einheitswertfeststellungen werden daher auch weiterhin unverändert auf alle Stichtage durchgeführt. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung werden ebenfalls abgelehnt. Ein Ruhen des Verfahrens kommt gegenwärtig nicht in Betracht, da zur möglichen Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens kein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht anhängig ist.

Hinweis: Dennoch bleiben die massiven Bedenken des BFH nicht ungehört. Denn eine bereits länger agierende Gemeindefinanzkommission beschäftigt sich mit der Neuregelung bei der Grundsteuer. Die Anfang 2011 vorgelegten Lösungsvorschläge beinhalten drei Alternativen:

  1. Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts eines Grundstücks aus Lage und Gebäudezustand
  2. Pauschalberechnung anhand der Fläche des Grundstücks und des darauf errichteten Gebäudes
  3. Berechnung der Summe aus Bodenpreisen und dem Betrag der wertunabhängigen Gebäudekomponenten

Frühestens 2012 soll es aber zu einer Neuordnung der Grundsteuer kommen. Egal, welches Modell dann angewendet wird, die Bemessungsgrundlage wird auf jeden Fall deutlich höher. Dass die Gemeinden dies durch entsprechend verminderte Hebesätze vollständig ausgleichen werden, ist zumindest zweifelhaft.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: übrige Steuerarten

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