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Grunderwerbsteuer: Erstattung erfordert Rückübertragung in zwei Jahren
Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann die Grunderwerbsteuer aus einer Grundstücksübertragung wieder erstattet werden. Wie der Bundesfinanzhof kürzlich klargestellt hat, muss die Grundstücksübertragung dafür vollständig rückgängig gemacht worden sein.
Als sogenannte Verkehrsteuer knüpft die Grunderwerbsteuer an Erwerbsvorgänge an. Daher kann sie auch bei mehreren Übertragungen desselben Grundstücks durch ein und dieselbe Person - mehrfach - anfallen.
Beispiel: A verkauft B durch notariellen Vertrag ein Grundstück. Fünf Jahre später überträgt B das Grundstück auf A zurück. Für beide Erwerbe fällt Grunderwerbsteuer an.
Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen von dieser Regelung vor - so etwa beim Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren. Dazu muss das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach der Veräußerung wieder auf den Veräußerer zurückübertragen werden. Die Rückübertragung muss - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht - in diesem Zeitraum vollständig erfolgen.
Hinweis: Da die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer neuerdings selbst regeln können, gibt es keinen einheitlichen Steuersatz mehr in Deutschland. Die Länder haben in der letzten Zeit die Sätze teilweise deutlich erhöht.
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zum Thema: | Grunderwerbsteuer |