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Immobilienkauf: Grunderwerbsteuersatz wird auf 6 % angehoben
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) wird beim Übertragen einer inländischen Immobilie erhoben, also wenn Sie einen Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung in Deutschland schließen. Die Höhe der GrESt richtet sich dabei prozentual nach dem Kaufpreis. Das Land Berlin hat nun den Steuersatz von 5 % auf 6 % des Kaufpreises angehoben. Die Regelung gilt seit 1.1.2014.
Seit 2006 können die Bundesländer über die Höhe des Steuersatzes selbst bestimmen. Seitdem haben alle Bundesländer mit Ausnahme von Bayern und Sachsen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Steuersätze schwanken bei steigender Tendenz zwischen 4,5 % und 6,5 %.
Die GrESt trifft private wie betriebliche Immobilienerwerbe gleichermaßen. Grundsätzlich sind Käufer und Verkäufer beim Hauskauf Steuerschuldner. Meistens wird die Zahlungspflicht im notariellen Kaufvertrag auf den Käufer übertragen. Zahlt der Käufer die Steuer nicht, wendet sich das Finanzamt unabhängig von der vertraglichen Regelung an den Verkäufer.
Hinweis: Bei Erbschaft, bei einer Schenkung und beim Verkauf einer Immobilie zwischen Ihnen und Personen, die in gerader Linie mit Ihnen verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen. Des Weiteren hat der Gesetzgeber Steuererleichterungen vorgesehen, wie etwa bei der Übertragung von einer Kommanditgesellschaft auf einen Gesellschafter (oder umgekehrt).
Information für: | Kapitalanleger, Hausbesitzer |
zum Thema: | Grunderwerbsteuer |