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Informationen für Hausbesitzer

Hauskauf: Wann auch die Innenausbaukosten grunderwerbsteuerpflichtig sind

Kaufen Sie ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus darauf, müssen Sie in der Regel Grunderwerbsteuer bezahlen. Ob Sie das Haus mit oder ohne Innenausbau gekauft haben, spielt dabei normalerweise keine Rolle. Steuerlich interessant wird der Vorgang erst dann, wenn Sie Haus und Innenausbau getrennt erwerben.

Grundsätzlich hängt die Höhe der Grunderwerbsteuer - abgesehen von den unterschiedlichen Steuersätzen in den verschiedenen Bundesländern - von der Bemessungsgrundlage ab. Im Normalfall ist das der Kaufpreis. Daher wird oft versucht, ein eigentlich einheitlich - also inklusive Innenausbau - angebotenes Haus vertraglich getrennt zu kaufen, um einen Teil der Steuer zu sparen. Doch werden die Kosten für den Innenausbau seit einem einschlägigen Urteil des Bundesfinanzhofs auch bei dieser Gestaltung zusätzlich zur Grunderwerbsteuer herangezogen, wenn es sich um einen einheitlichen Erwerbsgegenstand handelt.

Das ist etwa dann der Fall, wenn der Verkäufer das Bauwerk bereits nahezu fertiggeplant hat und in dieser Form auf seiner Homepage vermarktet. Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf ist in diesem Fall - objektiv betrachtet - ein sachlicher Zusammenhang zwischen Haus und Innenausbau gegeben.

In der Praxis ist das allerdings eher schwer zu beurteilen, da sich der normale Grunderwerber üblicherweise an einen Architekten wendet. Dieser kooperiert bei der Bauausführung wiederum häufig mit Firmen, mit denen er in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht hat. Hier steckt der Käufer in der Falle, denn ob er einen einheitlichen Gegenstand erwirbt oder nicht, kann er selbst gar nicht wissen.

Die Düsseldorfer Richter haben den einheitlichen Erwerbsgegenstand etwa schon dadurch als gegeben angesehen, dass Bauleiter, Architekt und Bauträger gleichermaßen auf den Abschluss der Verträge und den Verkauf des Gebäudes inklusive Grundstück und Innenausbau hingewirkt haben.

Hinweis: Gehen Sie davon aus, dass ein nahezu fertiggeplantes Haus inklusive Innenausbau Grunderwerbsteuer auslöst. Erst wenn Sie den Plan so abändern, dass aus objektiver Sicht kein Bezug mehr zum ursprünglichen Angebot hergestellt werden kann, erhöhen die Kosten des Innenausbaus die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer und somit Ihre Steuerlast nicht mehr.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

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