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Veräußerungsgewinn: 6b-Rücklage kann auch über EU-Grenzen hinweg angewendet werden

Sie haben mit Gewinn ein Grundstück oder Gebäude verkauft? Der Gewinn entspricht üblicherweise der Differenz zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen Wert des verkauften Objekts (Veräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten). Im Steuerrecht spricht man auch davon, dass mit der Veräußerung die "stillen Reserven" gehoben wurden.

Da der Gesetzgeber grundsätzlich eher laufende als einmalige Gewinne besteuern will, hat er den § 6b im Einkommensteuergesetz entwickelt. Demnach muss der Veräußerungsgewinn nicht zwingend versteuert, sondern kann in gleicher Höhe gemindert werden. Die sogenannte 6b-Rücklage muss dann über vier Jahre in der Bilanz ausgewiesen werden. Das setzt unter anderem voraus, dass ein vergleichbares Wirtschaftsgut angeschafft werden soll, auf welches die 6b-Rücklage übertragen wird. Der Wert des neuen Wirtschaftsguts wird dann also um die stillen Reserven aus dem alten gesenkt. So führt die Besteuerung zu keiner ungewollten Einschränkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verkäufers.

Das Finanzgericht München hatte den Fall eines deutschen Landwirts zu verhandeln, der in Ungarn ein Grundstück erworben hatte. Eine weitere Voraussetzung für die Übertragung der 6b-Rücklage ist nämlich, dass es sich um inländisches Anlagevermögen handelt. Ungarn ist bekanntlich nicht Inland, gehört jedoch zur Europäischen Union und auch zur Europäischen Gemeinschaft, innerhalb derer die Niederlassungsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass kein Mitgliedsland Anreize schaffen darf, um gegenüber einem anderen bevorzugt für die Niederlassung ausgewählt zu werden.

Mit der Regelung der 6b-Rücklage schafft Deutschland jedoch solch einen "diskriminierenden" Anreiz. Deswegen hätte das Gericht gegen geltendes Europarecht verstoßen, wenn es die Bildung und Übertragung der 6b-Rücklage auf das ungarische Grundstück nicht zugelassen hätte. Aus dem Dilemma half es sich mit dem Kunstgriff, die 6b-Rücklage erfolgsneutral in einen Sonderposten umzuwandeln. Dieser Posten wird jedes Jahr überprüft und erst bei der Veräußerung des neu erworbenen Grundstücks steuerwirksam aufgelöst.

Hinweis: Die Niederlassungsfreiheit ist einer der Grundpfeiler der Europäischen Gemeinschaft. Planen Sie Investitionen im europäischen Ausland, können Sie die 6b-Rücklage nach diesem Urteil nun auch für diese Gewinne steuergünstig anwenden. Die Bedingungen sind jedoch umfangreich. Vereinbaren Sie bitte vorab ein Beratungstermin, damit wir Ihre Steuerlast genau planen können.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

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