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Grundstücksvermietung: Greift die Steuerbefreiung auch, wenn der Vermieter Zugangsrechte hat?

Die Vermietung von Grundstücken ist von der Umsatzsteuer befreit. Bezüglich der Steuerfreiheit stellt sich im Prinzip nur die Frage, ob bzw. wann eine Grundstücksvermietung vorliegt. Diese einfach anmutende Frage kann im Umsatzsteuerrecht zu erheblichen Problemen führen.

In einem Streitverfahren aus Belgien, das vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wurde, hatte ein Unternehmen ein Fußballstadion erworben. Dieses vermietete es steuerpflichtig an einen Fußballverein. Die Besonderheit war, dass das Unternehmen neben der Vermietung des Stadions weitere Dienstleistungen erbrachte: Dazu zählten unter anderem der Unterhalt, die Reinigung, Wartung und regelgerechte Bereitstellung der Anlagen für Fußballspiele. Auf diese Dienstleistungen sollten 80 % der vertraglich vorgesehenen Vergütung entfallen. Außerdem sollte der Vermieter weiterhin Zugangsrechte zu den Anlagen behalten.

Leider hat der EuGH keine abschließende Entscheidung getroffen. Allerdings hat er bezweifelt, dass in dem beschriebenen Fall eine steuerfreie Grundstücksvermietung vorliegt. Vor allem spricht der Umstand dagegen, dass der Vermieter weiterhin Zugang zum Stadion hatte. Aber auch die weiteren Dienstleistungen sind für die Steuerbefreiung kritisch.

Nunmehr ist es Sache des vorlegenden belgischen Gerichts zu prüfen, ob hier tatsächlich eine steuerfreie Grundstücksvermietung vorliegt oder nicht. Dabei muss es auch berücksichtigen, dass das Stadion nur für 18 Spieltage an den Fußballclub überlassen wurde.

Hinweis: Sollte im vorgestellten Fall tatsächlich eine steuerfreie Grundstücksvermietung vorliegen, bekommt der Vermieter Schwierigkeiten bei seinem Vorsteuerabzug. Denn er hatte das Grundstück im Rahmen einer umsatzsteuerpflichtigen Grundstückslieferung erworben.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

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