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Informationen für Kapitalanleger
Zinsloses Darlehen: Vorteil löst Schenkungsteuer aus
Bekommen Sie für den privaten oder betrieblichen Bedarf eine Kreditsumme, ohne dass Ihnen dafür Zinsen berechnet werden, handelt es sich dabei um eine sogenannte freigebige Zuwendung. Dann wird Schenkungsteuer auf den Zinsvorteil fällig - und zwar sofort mit Gewährung des Darlehens.
Laut Gesetz gilt die Zuwendung insoweit als Schenkung, als der Bedachte durch diese auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Hierfür ist eine Vermögensverschiebung, also eine Minderung auf Seiten des Schenkers und eine Mehrung auf Seiten des Beschenkten, erforderlich. Dabei erfasst das Finanzamt den Tatbestand, dass der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zur Vermögensübergabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch eine Gegenleistung dafür zu erhalten.
Im Verhältnis zwischen fremden Dritten erfolgt die Überlassung einer Kapitalsumme in der Regel nur entgeltlich gegen die Zahlung von Zinsen während der Laufzeit. Wird auf diese Ertragsmöglichkeit über längere Zeit freiwillig verzichtet, indem die Einnahmequelle einem anderen unentgeltlich überlassen wird, liegt eine Schenkung in Höhe der eingebüßten Nutzungsmöglichkeiten vor. Dabei wird der Kreditbetrag mit einem pauschalen Zinssatz von 5,5 % pro Jahr nach dem Bewertungsgesetz angesetzt.
Dies berechnet sich aus der Kapitalsumme zum Zeitpunkt der Hingabe und dem abgezinsten Nennbetrag bei Rückzahlung. Die daraus resultierende Wertdifferenz entspricht der Entreicherung des Darlehensgebers bzw. der Bereicherung des Darlehensnehmers und unterliegt der Schenkungsteuer, sofern sie den persönlichen Freibetrag überschreitet. Da dieser - außer bei nahen Verwandten - nur 20.000 EUR beträgt, kann der Fiskus bei höheren Summen und längeren Laufzeiten oftmals zugreifen.
Beispiel: Anfang 2010 gibt der Onkel seiner Nichte 200.000 EUR für den Bau eines Hauses. Nach zehn Jahren muss sie das Geld zum Nennbetrag zurückzahlen; Zinsen werden nicht vereinbart. Der jährliche Zinsvorteil und die Steuer berechnen sich wie folgt:
Nennbetrag zu Beginn | 200.000 EUR |
jährlicher Zinsvorteil (200.000 EUR x 5,5 %) | 11.000 EUR |
11.000 EUR x Vervielfältiger 7,745 für 10 Jahre | 85.195 EUR |
Vorteil (abgerundet) | 85.100 EUR |
Freibetrag Nichte | - 20.000 EUR |
steuerpflichtiger Erwerb | 65.100 EUR |
Steuersatz Klasse II | 15 % |
Schenkungsteuer | 9.765 EUR |
Nach Abzug des Freibetrags muss die Nichte auf den Zinsvorteil 9.765 EUR Schenkungsteuer zahlen. Das ist vergleichsweise deutlich günstiger als der normale Immobilienkredit von der Bank.
Information für: | Kapitalanleger |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |