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Informationen für Kapitalanleger

Terminkontrakte: Wertverfall eines Knock-out-Produkts steuerlich unbeachtlich

Knock-outs sind spezielle Terminkontrakte, die mit begrenzter oder unbegrenzter Laufzeit angeboten werden. Als Anleger können Sie sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse von Aktien, Indizes, Branchen, Länderregionen, Zinsen, Rohstoffen oder Währungen setzen. Wegen der ausgeprägten Hebelwirkung von Knock-out-Produkten können Sie so überproportional an der Entwicklung des Basiswerts teilhaben, weil das Hebelprodukt wesentlich weniger kostet als der Basiswert.

Wird ein solches Knock-out-Produkt vorzeitig fällig, weil der Kurs des Basiswerts die jeweilige Knock-out-Schwelle berührt oder unter- bzw. überschreitet, verfällt das Wertpapier als wertlos. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Wertverfall kein Termingeschäft und damit auch kein privates Veräußerungsgeschäft ist. Der Verlust wirkt sich damit steuerlich nicht aus, sondern entsteht auf der privaten Vermögensebene.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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