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Auslandsdividende: So beantragen Sie die Erstattung der Quellensteuer
Setzen Sie als Privatanleger zur Depotstreuung oder als Alternative zum Euro auf Aktieninvestments jenseits der Grenze? Dann wissen Sie, dass oftmals Quellensteuer auf die Auslandsdividenden einbehalten wird. Diese Abgabe lässt sich mit maximal 15 % auf die Abgeltungsteuer anrechnen. Seit 2009 ist das zwar einfacher, weil die Angaben nicht mehr für jedes Land einzeln über die Anlage AUS zur Einkommensteuererklärung gemacht werden müssen. Stattdessen wird die Quellensteuer jetzt direkt durch die heimische Depotbank verrechnet. Insoweit fällt nur noch auf den verbleibenden Differenzbetrag Abgeltungsteuer an, die die Kreditinstitute an den deutschen Fiskus abführen.
Besitzen Sie Aktien aus Norwegen, müssen Sie auf Ihre Dividenden dagegen die volle Abgeltungsteuer von 25 % bezahlen, obwohl die Ausschüttungen zuvor bereits mit einer Quellensteuer von 25 % belegt worden sind. Eine Anrechnung ist nicht möglich. Denn Norwegen stellt Dividenden in Höhe eines fiktiven risikofreien Ertrags aus dem investierten Kapital steuerfrei. Soweit der steuerfreie Betrag die Dividende übersteigt, kann er vorgetragen und mit künftigen Ausschüttungen aus denselben Aktien verrechnet werden. Insofern erhalten Aktionäre eine vollständige Erstattung der zuvor einbehaltenen Quellensteuer.
Dies wird beim Abzug der Quellensteuer aber noch nicht berücksichtigt. Wollen Sie als Aktionär ihre Nettorendite nicht unnötig um 25 % mindern, sollten Sie also beim norwegischen Fiskus die Erstattung der Quellensteuer für Ihre Dividenden beantragen. Hat die heimische Depotbank die Quellensteuer bislang angerechnet, wird sie dies jetzt korrigieren und die Steuer bei betroffenen Kunden nachfordern. Informationen zum Erstattungsverfahren in Norwegen finden Sie unter der unten angegebenen Adresse.
Aber nicht nur in Norwegen lohnt sich der Antrag. Denn anrechenbar auf die Abgeltungsteuer sind generell lediglich 15 % Quellensteuer und viele Länder wie etwa Frankreich, Italien oder die Schweiz haben deutlich höhere Sätze.
Hinweis: Möchten Sie den Betrag, der diese 15 % übersteigt, im Erstattungsverfahren vom ausländischen Quellenstaat selbst zurückfordern, müssen Sie ein Antragsformular des jeweiligen Landes an die dort zuständige Finanzbehörde senden, das vom eigenen Finanzamt zu bestätigen ist. Die Vordrucke nebst Anleitung zum Ausfüllen gibt es bei heimischen Kreditinstituten oder für viele Länder auch online unter www.steuerliches-info-center.de --> Aufgaben des BZSt --> Ausländische Formulare --> Quellensteuer.
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