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Altersentlastungsbetrag: Entlastung entfällt bei pauschal besteuerten Kapitalerträgen
Der Altersentlastungsbetrag von - je nach Renteneintrittsalter - maximal 1.900 EUR im Jahr ist ein Steuerfreibetrag, der Personen ab Vollendung des 64. Lebensjahres gewährt wird. Er soll eine gerechte Besteuerung im Alter gewährleisten, indem Altersbezüge, die nicht in Leibrenten oder Versorgungsbezügen bestehen, milder besteuert werden. Denn sonst würden Arbeitnehmer, die nach dem 64. Lebensjahr Arbeitslohn beziehen, im Gegensatz zu Beziehern von Leibrenten, die nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden, und Beamtenpensionen, von denen ein Versorgungsfreibetrag abgezogen wird, benachteiligt.
Da Kapitalerträge, die von der pauschalen Abgeltungsteuer erfasst werden, keine Einkünfte sind, kann für diese auch kein Altersentlastungsbetrag berücksichtigt werden. Somit kann der Steuerfreibetrag bei älteren Anlegern vollständig entfallen, wenn sie als Rentner oder Pensionär außer Ruhegeldern keine anderen Einkünfte beziehen, von denen sie ihn abziehen könnten.
Die Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen ist allerdings nicht ganz ausgeschlossen: Betroffene können ihre Kapitalerträge dem Finanzamt melden und eine Günsterprüfung beantragen. Ist die Besteuerung mit ihrem individuellen Steuersatz dann günstiger als die Pauschalbesteuerung von 25 %, werden die Kapitaleinkünfte zur Einkommensteuer veranlagt, so dass sich dann auch der Altersentlastungsbetrag berücksichtigen lässt.
Hinweis: Diese freiwillige Angabe in der Steuererklärung bietet sich an, wenn die individuelle Progression unter 25 % liegt. Für Rentner und Pensionäre kann sie sich sogar bei einem Tarif leicht über 25 % lohnen, wenn sich durch den Altersentlastungsbetrag eine Steuerminderung ergibt.
Kommt es beim Nachrechnen durch die Finanzbeamten zu einer Nachzahlung, gilt der Antrag als nicht gestellt. Diese Option lässt sich jährlich beanspruchen, auch wenn man noch jünger ist und beispielsweise Verluste aus der Firma oder dem Mietshaus oder generell ein geringes Einkommen hat.
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zum Thema: | Einkommensteuer |