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Informationen für Kapitalanleger

Privatdarlehen: Liebhaberei gibt es auch bei den Kapitaleinkünften

Gewähren Sie jemandem einen privaten Kredit und nehmen dafür fremde Gelder (Refinanzierungsdarlehen) auf, so stehen den Zinseinnahmen auf der einen Seite die Schuldzinsen und weiteren Kreditgebühren auf der anderen Seite gegenüber. Nur wenn per saldo ein positives Ergebnis zu erwarten ist, können Sie die Schuldzinsen steuerlich absetzen. Denn ein Abzug von Werbungskosten setzt auch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eine auf die Erzielung eines Totalüberschusses gerichtete Absicht voraus.

Ob eine solche Einkünfteerzielungsabsicht besteht, wird durch eine Gegenüberstellung der

  • aus dem Kreditengagement voraussichtlich erzielbaren Gesamt(zins)einnahmen sowie der
  • voraussichtlichen gesamten Werbungskosten, insbesondere der Refinanzierungszinsen und -kosten,

ermittelt. Besonderes Augenmerk legt das Finanzamt dabei auf Geschäfte innerhalb der Familie und auf Fälle, in denen ein Gesellschafter-Geschäftsführer seiner GmbH Darlehen als Finanzspritze gewährt, die er durch selbstaufgenommene Kredite refinanziert. Schon wenn für beide Seiten gleiche hohe Zinsen sowie Fälligkeitsdaten vereinbart sind, erkennt es die Einkünfteerzielungsabsicht nicht an, so dass die mit dem Darlehen zusammenhängenden Aufwendungen keinen Werbungskostenabzug auslösen.

Hinweis: Seit der Einführung der Abgeltungsteuer ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nur ein beschränkter und pauschalierter Werbungskostenabzug über den Sparer-Pauschbetrag möglich, so dass der Fiskus seit 2009 regelmäßig von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgeht. 

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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