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Kapitaleinkünfte: So gelingt der Schuldzinsenabzug bei privat gehaltenen GmbH-Anteilen

Um die finanziellen Mittel für den Erwerb einer GmbH-Beteiligung aufzubringen, wird nicht selten ein Kredit aufgenommen. Der Bundesfinanzhof hatte jüngst entschieden, dass private Gesellschafter ihre Schuldzinsen nach der Veräußerung der GmbH-Anteile als nachträgliche Werbungskosten absetzen können, soweit der Verkaufspreis nicht zur Darlehenstilgung ausreicht. Seit 2009 sind mit Einführung der Abgeltungsteuer aber grundsätzlich keine Kosten für die private Geldanlage mehr absetzbar. Beim privaten GmbH-Gesellschafter unterliegen die Ausschüttungen seiner GmbH unabhängig von der Höhe generell in voller Höhe der Abgeltungsteuer. In der Einkommensteuererklärung taucht die Gewinnausschüttung im Regelfall nicht mehr auf. Für die Gewinnausschüttung der GmbH können Sie als Gesellschafter jedoch die Abgeltungsteuer "abwählen" und einen Antrag auf Versteuerung nach dem individuellen Einkommensteuertarif stellen. Dieses Optionsrecht steht Ihnen offen, wenn Sie

  • zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt sind oder
  • zu zwischen 1 % und 24,99 % beteiligt sind und gleichzeitig - etwa als Geschäftsführer - für die GmbH beruflich tätig sind.

In diesen Fällen bleiben von den Ausschüttungen 40 % steuerfrei und 60 % der Werbungskosten sind weiterhin abzugsfähig. Der Antrag wird über die Anlage KAP gestellt. Wird die Beteiligung veräußert, für die die Option zum Einkommensteuertarif ausgeübt worden ist, sind die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung letztmalig für das Verkaufsjahr erfüllt. Das hat zur Folge, dass Sie dann keine Schuldzinsen mehr geltend machen können.

Beispiel: Ein Alleingesellschafter hatte seine Anteile an einer GmbH fremdfinanziert. Bei der Einkommensteuererklärung 2009 übte er sein Optionsrecht aus und beantragte den Abzug der angefallenen Schuldzinsen als Werbungskosten. Ende 2010 veräußerte er die Beteiligung. Dabei verblieb ein Schuldenüberhang.

Lösung: Bei seiner Einkommensteuererklärung 2011 kann er keine nachträglichen Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen, weil die Voraussetzungen für das Wahlrecht nicht mehr erfüllt sind. Denn es liegt keine Beteiligung an einer GmbH von mindestens 1 % mehr vor. Die Option kann somit letztmalig für den Veranlagungszeitraum Wirkung entfalten, in dem die Beteiligung dem Gesellschafter noch als Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Das ist das Jahr der Veräußerung.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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