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Informationen für Unternehmer
Jahressteuergesetz 2009: Das ändert sich 2009 für Unternehmer
Das Jahressteuergesetz 2009 bringt ein ganzes Bündel an Änderungen für den betrieblichen Bereich. Achtung: Eine Reihe von Änderungen sind bereits für 2008 oder sogar für alle noch offenen Fälle anzuwenden.
Bei bestimmten Kapitalerträgen wie Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen sowie Termingeschäften behält die Bank keine Abgeltungsteuer ein, wenn Sie als Unternehmer ein betriebliches Konto anzeigen.
- Lieferungen von Gegenständen in Freihäfen sind steuerpflichtig, wenn sie an Unternehmer gehen, die nicht in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dies wird nun um Lieferungen an in einer Freizone unternehmerisch tätige Abnehmer erweitert.
- Das Verfahren der Vorsteuervergütung an im übrigen EU-Gebiet ansässige Unternehmer wird ab 2010 neu geregelt. Das Papierverfahren wird auf ein elektronisches Verfahren umgestellt; die Vorlage von Originalrechnungen entfällt. Erst ab einem Betrag von 1.000 EUR ist eine elektronische Rechnungskopie nötig. Die Mindestbeträge für die Antragstellung betragen 50 EUR für Jahresanträge (bislang: 25 EUR) und 400 EUR für Anträge zwischen drei Monaten und einem Jahr (bislang: 200 EUR).
- Ab 2010 ist auch dann eine zusammenfassende Meldung erforderlich, wenn steuerpflichtige sonstige Leistungen an in anderen EU-Staaten ansässige Leistungsempfänger erbracht werden.
- Die Verlagerung der Buchführung wird auf den EU-Raum und die meisten Staaten des EWR-Raums erweitert. Der Unternehmer muss vor Verlagerung der Buchführung die Zustimmung des Staates vorlegen, in den verlagert werden soll.
- Nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten führen bei negativen Kapitalkonten jetzt weder zur nachträglichen Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit eines vorhandenen noch eines künftigen verrechenbaren Verlusts. Damit kann der steuerliche Abzug von Verlusten eines Geschäftsjahres nur noch insoweit erfolgen, als es sich um Verluste des Wirtschaftsjahres der Einlage handelt.
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